Firmendaten

Name:
BM DI Müller GmbH

Adresse:
Klostergasse 28/6
8280 Fürstenfeld

Geschäftsführer:
Bmstr. Dipl.-Ing. Florian Müller, BSc

Gewerbebefugnis:
uneingeschränktes Baumeistergewerbe

Firmenbuchnummer:
FN 52637 h
Firmenbuch für ZRS Graz

UID-Nummer:
ATU 7518 1018

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Ilz-Großsteinbach-Riegersburg eGen
BIC RZSTAT2G151
IBAN AT14 3815 1000 0503 6744

Kontaktdaten:
0043 (0) 664 / 65 28 399
office@florian-mueller.at
www.florian-mueller.at


Begriffe / Definitionen

Auftragnehmer, kurz AN, = Fa. „BM DI Müller GmbH“ mit Sitz in der Klostergasse 28/6, 8280 Fürstenfeld.

Auftraggeber, kurz AG, = natürliche oder juristische Person, welche dem AN schriftlich einen Auftrag zur Leistungserbringung erteilt.

Auftrag = Die schriftliche Beauftragung des AN zur Leistungserbringung, unabhängig ob Auftragsschreiben, Auftragsbestätigung, Vertrag oder dergleichen. In den folgenden AGB sind diese Begriffe jeweils gleichlautend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, = diese gelten bei jeglicher Beauftragung der Fa. „BM DI Müller GmbH“.

Sämtliche Preis- und Kostenangaben sind, wenn nicht anders angeführt, als netto (exkl. MwSt.) zu verstehen.

AGB / Anbote / Auftrag / Vertrag

Die nachstehenden AGB sind Teil aller Verträge, mit welchen die Firma „BM DI Müller GmbH“ mit Sitz in der Klostergasse 28/6, 8280 Fürstenfeld beauftragt werden.

Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn diese nachweislich schriftlich vereinbart werden.

Alle Anbote sind freibleibend und unverbindlich und verlieren ihre Gültigkeit nach 8 Wochen, wenn nicht ausdrücklich durch den AN anders bekanntgegeben.

Als beauftragte Leistungen gelten alle Beauftragungen, welche durch den AG schriftlich kommuniziert wurden, unabhängig ob der Beauftragung ein Auftragsschreiben, eine Auftragsbestätigung, ein Vertrag oder dergleichen zu Grunde liegt. Eine als Folge einer mündlichen Vereinbarung übermittelte schriftliche Auftragsbestätigung durch den AN an den AG gilt ebenfalls als Beauftragung und ist durch den AG anerkannt, wenn nicht binnen 3 Tagen ab Zustellung nachweislich schriftlich widersprochen wird.

Als beauftragt gelten auch Leistungen, welche nicht im Auftragsschreiben vereinbart wurden, wenn diese nachträglich durch den AG schriftlich dem AN zur Erbringung beauftragt wurden. Diese werden durch den AN gesondert in Rechnung gestellt. Für diese Leistungen gelten ebenfalls die AGB sowie vertraglichen Vereinbarungen.

Weitergabe von Leistungen

Der AN ist berechtigt die beauftragte Leistung zur Gänze oder in Teilen an andere Firmen zur Erbringung der Leistung zu übergeben. Auf Wunsch des AG übermittelt der AN dem AG eine Firmenliste über jene Firmen, welche durch den AN beauftragt wurden an der Abwicklung des Projekts mitzuwirken.

Weiters ist der AN berechtigt die beauftragte Leistung im Falle einer Übernahme der Firma durch Dritte, eines Übergangs der Firma in eine andere Rechtsform oder dergleichen mit der nachfolgenden Firma fortzusetzen. Der AG ist davon nachweislich in Kenntnis zu setzen. Dies bewirkt kein außerordentliches Kündigungsrecht durch den AN.

Sofortiger Arbeitsbeginn / Rücktrittsrecht

Der AG erteilt dem AN den sofortigen Arbeitsbeginn mit dem Tage der Unterfertigung des Auftrags.

Kommt der AG seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld gegenüber dem AN fällig.

Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der AN selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des AG seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der AN den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

Der AG kann eigene Forderungen gegenüber Forderungen des AN ihm gegenüber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des AG steht, vom AN anerkannt wurde, gerichtlich festgestellt wurde bzw. im Falle der Zahlungsunfähigkeit des AN.

Bei ungerechtfertigter Unterbrechung der Leistungserbringung einer Partei für mindestens 6 Monaten steht der anderen Vertragspartei das Recht zu, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem der oben angeführten oder anderen Gründen, welche nicht durch den AN zu vertreten sind, so gebührt dem AN die volle Vergütung aller bereits erbrachten Leistungen sowie pauschal eine Vergütung von 60% der für die bis zum Tag der Vertragsauflösung begonnenen jedoch noch nicht fertig übergebenen Leistungen und eine Vergütung von 40% für alle beauftragten jedoch bis zum Tag der Vertragsauflösung noch nicht begonnenen Leistungen.

Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab dem Tag des Vertragsabschlusses für Verträge zu, wenn

1.             der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,

2.             der Verbraucher unter den in Z. 1 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat,

3.             der Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder

4.             er auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt

5.             der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;

6.             der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt

Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,

a.             wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

b.             wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

c.             bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt,

d.             bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über

a.             Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,

b.             Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.

Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.

Leistungsphasen

Leistungsdefinitionen sowie Kostenermittlungen oder dergleichen basieren grundsätzlich auf der ÖNORM B 1801-1 sowie dem [LM.VM] „Leistungsmodelle.Vergütungsmodelle“ der TU Graz, jeweils i.d.g.F. Die genauen Definitionen sowie Einschränkungen und Zusatzleistungen zu den einzelnen Leistungsphasen sind dem Auftrag zu entnehmen.

Abschluss der Leistungen

Der Abschluss der Leistungen durch den AN erfolgt grundsätzlich mit Übergabe der Rechnung bzw. Schlussrechnung.

Leistungen, welche nach Abschluss der beauftragten Leistung, erbracht werden, werden gemäß Honorarsatz (siehe Punkt „Vergütung der Leistungen“) abgerechnet. Dies gilt insbesondere für die Objektbetreuung (Gewährleistung, Mängel, etc.) nach Bauende oder dergleichen.

Mitwirkungspflicht / Gegenseitige Unterstützung

Der AN sowie der AG werden einander laufend über wesentliche, mit der Auftragsabwicklung in Verbindung stehende Informationen und Vorkommnisse unterrichten.

Der AG stellt dem AN alle für die Leistungserbringung relevanten Unterlagen zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Bestandspläne, bestehende Baugenehmigungen, Vermessungspläne, Gutachten oder ähnliches.

Weiters ist dem AN im erforderlichen Ausmaß Zutritt zur Baustelle sowie der ÖBA das Hausrecht auf der Baustelle zu gewähren.

Nachteilige Folgen trägt der AG.

Dem AG gebührt für von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen keine Vergütung. Der AN hat nach Abschluss der Arbeiten Pläne und behördliche Schriftstücke sowie Rechnungen und Schriftstücke von ausführenden Unternehmen, soweit sie ihm im Original übergeben wurden, spätestens nach Abschluss seiner Arbeiten zurückzugeben. Der AN ist nicht zur Aufbewahrung dieser Schriftstücke nach Abschluss seiner Arbeiten verpflichtet. In allen anderen Fällen muss eine Rückgabe nur erfolgen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten und gewerbliche Schutzrechte

Der AG hat sicherzustellen, dass die dem AN von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der AG stellt den AN von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des AG durch den AN diesem gegenüber geltend machen können. Der AG übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom AG nicht zu vertreten ist. Der AG ist verpflichtet, dem AN im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

Schuldet der AN nach dem Inhalt des Vertrages die Herstellung und die Planung eines Werkes, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung, Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung des Werkes ohne Zustimmung des AN ist dem (potentiellen) AG schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung des AN ist der AN zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25% der Auftragssumme berechtigt. Der AN bleibt selbstverständlich auch berechtigt, Fotos des von ihm entworfenen Werkes zu veröffentlichen.

Vergütung der Leistungen

Die Vergütung der Leistung erfolgt grundsätzlich gemäß der schriftlichen Auftragserteilung oder -bestätigung.

Sollten keine Vereinbarungen über die Höhe des Auftrags oder von Zusatzleistungen vereinbart worden sein, so werden diese mit einem Honorarsatz für von 160,00 €/Std exkl. MwSt. (Baumeister, Ziviltechniker, Sachverständigentätigkeit), 130,00 €/Std exkl. MwSt. (Projektleiter, Bauleiter, Techniker), 105,00 €/Std exkl. MwSt. (Technische Zeichner) sowie 85,00 €/Std exkl. MwSt. (Administration, Sekretariat) je angefangener Stunde abgerechnet. Sollten im Zuge dessen Fahrtkosten oder Besprechungen erforderlich sein, so werden diese ebenfalls mit oben angeführten Honorarsätzen abgerechnet.

Die vereinbarten Honorarsätze gelten jeweils für die Dauer des vereinbarten Leistungszeitraums als vereinbart. Sollte kein fixer Endtermin bzw. eine unbefristete Leistungserbringung vereinbart sein, so gesteht der AG dem AN das Recht zu, seine Honorare entsprechend dem Prozentsatz der jährlichen Erhöhungen der Löhne- und Gehälter im Baugewerbe anzupassen und dem AG dies zu verrechnen. Als Zeitpunkt der Anpassung wird jährlich der 1.Mai vereinbart.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der AN berechtigt, die von ihm erbrachte Leistungen in Teilleistungen für den Zeitraum von jeweils vier Wochen zur Abrechnung zu bringen.

Die vereinbarten Honorarsätze gelten jeweils für die vereinbarten Leistungen. Jede Änderung oder Zusatzleistung bewirkt eine Mehrleistung, welche gesondert in Rechnung gestellt wird.

Zahlungsbedingungen

Der AN hat das Recht gemäß den oben angeführten Positionen, nach Erledigung eben dieser, Einzel- bzw. Teilrechnungen zu diesen Leistungen zu stellen.

Weiters ist der AN berechtigt, bei einem Stillliegen der Leistungserbringung, welches nicht in der Sphäre des AN liegt, nach 6 Wochen Stillstand eine Rechnung über die bereits erbrachte Leistung zu stellen.

Deckungs- und Haftrücklässe sowie Skontoabzug kommen nicht zum Einsatz, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist.

Unberechtigter Skontoabzug wird eingefordert.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das auf der Rechnung angeführte Konto.

Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassogebühren an den AG verrechnet.

Die Zahlungsbedingungen gelten gleichlautend für Einzel-, Teil- als auch Schlussrechnungen.

Sämtliche Rechnungen sind dem AN inkl. MwSt. zu begleichen. Ein Übergang der Steuerschuld an den AN ist nicht gestattet.

Urheberrecht / Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung der Schlussrechnung bleiben alle vom AN verfassten Unterlagen in dessen Eigentum.

Der AG hat das Recht die vom AN zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für das gegenständliche Bauvorhaben einmalig zu verwenden. Die Verwendung der Unterlagen für andere Projekte bzw. die Abänderung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der Zustimmung des AN.

Bildaufnahmen

Der AN ist berechtigt zum Zweck der Auftragsabwicklung Bildaufnahmen in Form von Fotos und Videos zu erstellen, zu verarbeiten und zum Zweck der Auftragsabwicklung an andere mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Personen und Firmen weiterzugeben. Die Aufnahmen können mittels verschiedenen analogen sowie elektronischen Geräten, wie Fotoapparaten, Smartphones, Lasermessgeräten, LiDAR-Scannern, Drohnen, oder ähnlichem, erfolgen. Diese Bildaufnahmen können auch auf der Baustelle befindliche Personen sowie privates Gut darstellen.

Nach Baufertigstellung ist der AN berechtigt Fotos des fertigen Objekts zu erstellen.

Der AG stimmt mit der Auftragserteilung zu, dass der AN sämtliche oben angeführten Bildaufnahmen zum Zweck der Präsentation von Referenzen sowohl in digitalen (Website, Social Media, o.ä.) als auch in gedruckten (Folder, Flyer, Zeitschriften, etc.) Medien oder ähnlichem verwenden darf. Es wird keine Einschränkung über den Zweck der Veröffentlichung vereinbart.

Veröffentlichungen

Der AG erteilt dem AN mit der Unterfertigung des Auftrags die Berechtigung, seine Leistungen inkl. Bildaufnahmen (siehe Punkt „Bildaufnahmen“) zu veröffentlichen. Es wird keine Einschränkung über den Zweck der Veröffentlichung vereinbart.

Der AN erteilt dem AG die Berechtigung zur Veröffentlichung der von ihm beauftragten Leistungen ausschließlich, wenn hierfür eine schriftliche Genehmigung durch den AN vorliegt. Im Falle einer Genehmigung sind bei jeder Veröffentlichung der Firmenname und Ort des Firmensitzes des AN anzuführen.

Es ist in jedem Fall auf die Würde und das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartner Rücksicht zu nehmen.

Unterlagen

Die Form der Erstellung sämtlicher Unterlagen durch den AN steht dem AN frei. Formvorgaben durch den AG werden ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung durch den AN eingehalten und bedingen eine Vergütung von Mehrleistungen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung der Unterlagen keine BIM-Standards oder dergleichen zur Anwendung kommen.

Die Übergabe der Unterlagen vom AN an den AG erfolgt grundsätzlich in Papierform in 1-facher Ausfertigung. Die Ausfertigung von Unterlagen für Behörden erfolgt in der, gemäß Behördenvorgaben erforderlichen minimalen Anzahl. Die Übermittlung von weiteren Ausfertigungen erfolgt gegen Vergütung.

Eine Übergabe der Unterlagen in digitaler Form (pdf-Datei) erfolgt auf Wunsch des AG einmalig durch den AN. Die Übergabe von anderen Dateiformaten, insbesondere Dateiformaten in bearbeitbarer Form (wie z.B. dwg-, xlsx-, onlv-, docx-Dateien oder dergleichen) sowie weiteren Übermittlungen als pdf-Datei erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des AG und gegen Vergütung in der Höhe von 1% der Auftragssumme.

Sämtliche vom AN übermittelte Unterlagen sind geistiges Eigentum der Fa. „BM DI Müller GmbH“. Die Unterlagen dürfen weder geändert, ausgeführt, vervielfältigt, noch an Dritte Personen weitergegeben werden. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Planverfassers und erfolgt ausschließlich gegen Entgelt.

Vereinbarung über die Datenverarbeitung gemäß DSGVO

Der AN verarbeitet die personenbezogenen Daten des AG, die unter folgende Datenkategorien fallen:

Name/Firma, Beruf/Berufsbezeichnung, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Kontaktdaten (Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, etc.), Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, Kundenserviceanfragen.

Der AG hat dem AN die Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und dieser verarbeitet diese Daten auf Grundlage dessen Einwilligung zu folgenden Zwecken:

• Betreuung des Kunden sowie

• für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).

Der AG kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass der AN die Daten des AG ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeitet. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: BM DI Müller GmbH, Klostergasse 28/6, 8280 Fürstenfeld oder office@florian-mueller.at.

Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der, bis dahin erfolgten, Verarbeitung nicht berührt.

Die vom AG bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann der AN den Vertrag mit dem AG nicht abschließen.

Der AN speichert diese Daten für den Zeitraum von 3 Jahren ab Ender der Vertragserfüllung sowie länger, wenn gesetzlich vorgegeben.

Für diese Datenverarbeitung zieht der AN Auftragsverarbeiter heran. Die Daten werden daher zum Zweck der Auftragsabwicklung an andere mit dem Auftrag in Verbindung stehende Personen oder Firmen weitergegeben werden.

Der Datenschutzbeauftragte kann wie folgt erreicht werden: Bmstr. DI Florian Müller, BSc, Klostergasse 28/6, 8280 Fürstenfeld oder office@florian-mueller.at.

Rechtsbehelfsbelehrung

Dem AG stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch beim AN zu. Wenn der AG glaubt, dass die Verarbeitung seiner gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.

Schlussbestimmung

Für sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrags, der AGB sowie sonstiger Vereinbarungen gilt die Schriftform. Hierzu wird festgehalten, dass sowohl die Kommunikation per Brief und E-Mail gleichlautend anerkannt wird.

Eine Aufhebung der Verbindlichkeit der Schriftform ist nur zulässig, wenn durch den AN schriftlich bestätigt.

Für alle den Auftrag betreffenden Leistungen gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand gemäß Firmensitz.

Stand „AGB“: 15.01.2024


Widerrufsformular

(wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück)

– An

BM DI Müller GmbH
zH Bmstr. Dipl.-Ing. Florian Müller, BSc
Klostergasse 28/6
8280 Fürstenfeld

office@florian-mueller.at

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

– Bestellt am (*) / erhalten am (*):

– Name des/der Verbraucher(s):

– Anschrift des/der Verbraucher(s):

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum: